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Wahlleistungen


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Was kann zusätzlich gebucht werden?

Kurzbesucher / Gäste:

  • Buchung kurzfristig (bis 2 Tage vor Anreise) möglich
  • Tagessatz: 29,50 EUR (incl. Kurtaxe) ohne Verpflegung
  • Unterbringung erfolgt im Einzelzimmer des Patienten mit Zustellbett
  • Nutzung des Schwimmbades und der Sauna
  • Nutzung aller öffentlichen Räumlichkeiten der Klinik
  • Teilnahme am Freizeitprogramm

Nach Absprache mit dem für Sie verantwortlichen Therapeuten kann ggf. eine Begleitperson aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass aus ärztlicher oder therapeutischer Sicht keine Einwände erhoben werden.

Angebot für Paare:

Wenn beide Partner eines Paares eine psychosomatische Rehabilitation durchführen, ermöglichen wir auf Wunsch die zeitgleiche Unterbringung beider Partner in einem Doppelzimmer, so dass beide Partner in der Dr. Becker Brunen-Klinik behandelt werden können. Aus psychotherapeutischen Gründen nehmen beide Partner an verschiedenen Therapiegruppen teil.

Zusätzlich wahlweise:

  • Frühstück  3,50 EUR
  • Mittagessen 8,00 EUR
  • Salatbuffet  2,50 EUR
  • Abendessen 4,00 EUR


Weitere Zusatzleistungen:

Die Dr. Becker Brunnen-Klinik verfügt über eine eigene Tiefgarage. Ein Einstellplatz kann zu einem Tagessatz von 2,00 EUR gemietet werden (Hinterlegung eines Schlüssel-Pfandes von 20,-- EUR).

Darüber hinaus können Sie gegen Gebühr im Internet surfen. Ein Webzugang steht in der 1. Etage zur Verfügung.

Die DBKG informiert:

Sowohl die Kosten einer Kur bzw. Rehabilitationsleistung als auch andere Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden!

Wenn eine Kur/ Rehabilitationsleistung

  • zur Heilung bzw. Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und 
  • eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint und
  • die Kur unter ärztlicher Überwachung stattfindet

können die von Ihnen getätigten Aufwendungen steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden.

Um diesen Nachweis zu erbringen, wenden Sie sich bitte vor Antritt der Maßnahme an einen Amtsarzt, der Ihnen ein entsprechendes Attest ausstellt. Den Amtsarzt finden Sie in Ihrem Gesundheitsamt. Gegebenenfalls reicht auch eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die Bezuschussung der Kurbehandlung und Arztkosten aus. Sprechen Sie in diesem Fall bitte Ihr zuständiges Finanzamt an.
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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