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Gemeinsam Leistungen optimieren

Die Dr. Becker Brunnen-Klinik arbeitet laufend mit allen beteiligten Leistungserbringern und Kostenträgern an einer Optimierung der Rehabilitationsleistungen. Es gilt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine bestmögliche Versorgung auf dem neuesten medizinischen Stand zu gewährleisten. Folgende Vereinbarungen wurden mit der Dr. Becker Brunnen-Klinik getroffen:

  • Vertrag zur Integrierten Versorgung nach § 140 b SGB V (Sozialgesetzbuch) zur  Individualbehandlung von chronischen Ohrgeräuschen zwischen dem Tinnituszentrum Detmold, der Reha Pro Aktiv Physiotherapie GmbH, Gütersloh, der BKK Arbeitsgemeinschaft Ostwestfalen-Lippe, Gütersloh.
  • Kooperationsvereinbarung nach § 111 V. SGB V mit dem Ziel, den Versicherten/Patienten eine optimale zielgerichtete Rehabilitationsleistung unter effizienter Nutzung der vorhandenen Mittel zu gewährleisten mit der Deutschen BKK, Wolfsburg.

 

 

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