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Die Heinrich Mann Klinik ist von allen gesetzlichen wie privaten Krankenkassen zugelassen. Sie ist als beihilfefähig anerkannt und wird durch die Deutsche Rentenversicherung sowie den Berufsgenossenschaften belegt. Sie können die Leistungen unserer Klinik unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen: als stationärer oder teilstationärer Patient im Anschlussheilverfahren oder Heilverfahren jeweils nach Bewilligung durch ihre Krankenkasse oder Rentenversicherung als Patient unter Kostenträgerschaft ihrer Berufsgenossenschaft als Patient unter Kostenträgerschaft ihres Versorgungsamtes als Selbstzahler oder zu Lasten ihrer privaten Krankenversicherung nach Bewilligung wenn sie Anspruch auf Beihilfe haben
Zuschnitt und Ausstattung unserer Zimmer lassen die Aufnahme von Begleitpersonen - entweder zu Lasten ihres Kostenträgers oder auch als Selbstzahler zu. Unser Team sichert gern in Zusammenarbeit mit lokalen Kindereinrichtungen die Betreuung von begleitenden Kindern ab. Ein Haustier kann ein wichtiger Lebensbegleiter sein, vielleicht wollen Sie auch während der Rehabilitation nicht auf Ihren Hund oder Ihre Katze verzichten. Wir verstehen das und bieten entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten. Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an.
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