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Wahlleistungen


Wahlleistungen

Was können Sie zusätzlich buchen?

Wahlleistungen können Sie im Chefarzt-Sekretariat oder der Patientenaufnahme buchen. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer privaten Krankenversicherung Fragen zur Kostenübernahme von Komfortleistungen. Darüber hinaus können Sie auch als nicht privat versicherter Patient gegen Zuzahlung alle folgenden Leistungen buchen:

  • Kostenloser Fahrdienst bei An- und Abreise
  • Informationsmappe: Information über Bad Windsheim, Schreibblock, Kugelschreiber, Notizblock
  • Stofftasche
  • Wäschedienst, Wäschebeutel und Wäschereinigungsliste (gegen Gebühr)
  • Bademantel, den Sie am Ende Ihres Aufenthaltes mit nach Hause nehmen können
  • Wellness-Duschschaum, Schmink- /Rasierspiegel, Kosmetiktücherbox
  • TV-Gerät mit 19''-Flachbildschirm, Radio/CD-Player
  • Aktuelle Fernseh- und Tageszeitung
  • Mineralwasser, Obst
  • frische Blumen
  • Kostenloser Mail- und Faxservice
  • Tägliche ein Gutschein über 1 Heissgeträk und 1 Stück Kuchen
    (freie Auswahl in unserer Cafeteria)
  • Kostenloser Botenservice
  • Telecash-Service
  • Sekretariatsarbeiten (gegen Gebühr)

Bitte lassen Sie sich hierzu Ihr konkretes Angebot durch uns erstellen.

Aus den oben stehenden Komfortleistungen können Sie sich selbstverständlich Ihr eigenes Paket zusammenstellen. Unsere Patientenaufnahme unterbreitet Ihnen hierzu gerne Ihr individuelles Angebot.

Sonstige Wahlleistungen:

  • Offene Badekur
  • Unterkunft mit Vollpension und hausärztlichen Verordnungen

Sonderprogramme:

  • Hilfe bei Schultererkrankungen
  • Störungen der Blasenentleerung und Sexualität bei MS
  • Sicher Autofahren
  • Fit durch den Winter
  • Gemeinsam gesund über die Feiertage

Die Sonderprogramme helfen durch gezielte Prävention Spätfolgen zu vermeiden, Bewegung zu fördern bzw. gesunde und gesellige Feiertage zu verbringen. Bitte sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne über Buchungsmöglichkeiten und Preise.

Die DBKG informiert:
Sowohl die Kosten einer Kur bzw. Rehabilitationsleistung als auch andere Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden!

Wenn eine Kur/ Rehabilitationsleistung 

  • zur Heilung bzw. Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und 
  • eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint und
  • die Kur unter ärztlicher Überwachung stattfindet

können die von Ihnen getätigten Aufwendungen steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden.

Um diesen Nachweis zu erbringen, wenden Sie sich bitte vor Antritt der Maßnahme an einen Amtsarzt, der Ihnen ein entsprechendes Attest ausstellt. Den Amtsarzt finden Sie in Ihrem Gesundheitsamt. Gegebenenfalls reicht auch eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die Bezuschussung der Kurbehandlung und Arztkosten aus. Sprechen Sie in diesem Fall bitte Ihr zuständiges Finanzamt an.
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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