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Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für einen Aufenthalt in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik interessieren.
Sie als beihilfeberechtigter Patient oder Privatpatient erhalten in unserer Klinik qualitätsgesicherte medizinische Kompetenz in Verbindung mit Serviceleistungen und Komfortelementen der gehobenen Klasse. Wir haben uns speziell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingerichtet und verfügen über die notwendigen Zulassungen (Konzession nach § 30 Gewerbeordnung und die Einstufung als „gemischte Krankenanstalt“).
Der Aufenthalt in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik ist nur in Verbindung mit ärztlichen und medizinischen Anwendungen (z. B. Therapien) möglich. Davon ausgenommen sind Begleitkinder und -personen. Diese nehmen wir gegen Berechnung gerne mit auf.
Kostenübernahme bei beihilfeberechtigten Patienten
Die beamtenrechtliche Krankenfürsorge beteiligt sich an den Kosten für medizinische Rehabilitation und Vorsorgeleistungen. Der Anteil der Beihilfe an den Aufwendungen für Rehabilitation richtet sich nach Ihren individuellen Bemessungsgrundsätzen. Der Differenzbetrag kann von einer zusätzlichen Versicherung getragen werden, wenn Sie sich diesbezüglich abgesichert haben.
Bitte überprüfen Sie als beihilfeberechtigter Patient im Vorhinein Ihren Versicherungsschutz. Dazu gehört auch, alle Fragen zur Kostenübernahme und möglicher Selbstbehalte bereits im Vorfeld Ihres Aufenthaltes mit Ihrer Beihilfestelle und ggf. Ihrer Privaten Krankenversicherung abzuklären. Nur so ist sichergestellt, dass die Kosten Ihres Klinikaufenthalts auch voll übernommen werden.
Kostenübernahme bei Privatpatienten
Die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) werden von der Privaten Krankenversicherung (PKV) in der Regel übernommen, da eine AHB formal wie ein Krankenhausaufenthalt behandelt wird. Ob die PKV die Kosten für ein Heilverfahren übernimmt, ist vom Umfang Ihres Vertrags abhängig.
Bitte überprüfen Sie als Privatpatient im Vorhinein Ihren Versicherungsschutz und klären Sie alle Fragen zur Kostenübernahme und möglicher Selbstbehalte bereits im Vorfeld der Aufnahme. Nur so ist sichergestellt, dass die Kosten Ihres Klinikaufenthalts auch voll übernommen werden.
Nachstehend möchten wir Ihnen einen Überblick über unsere Leistungen und Preise geben.
A) Leistungen
Grundsätzlich gliedert sich Ihre Behandlung in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik in vier Leistungsbereiche. Die Rechnungslegung erfolgt auf Basis dieses Paketes. Es ist nicht möglich, einzelne Leistungsen auszuschließen. Zu den Leistungsbereichen gehören:
1. Pflegesatz für allgemeine Klinikleistungen, z. B.
- Fachärztliche Betreuung
- Pflege durch qualifiziertes Pflegepersonal (24-Stunden rund um die Uhr)
- Unterbringung im komfortablen und geräumigen Einzelzimmer mit separater Dusche/WC, Notruf, Telefonanschluss
- Verpflegung Vollpension (Voll-, Diät- oder sonstige Kostformen)
- Nutzung des Schwimmbades
- Nutzung der Freizeitangebote
2. Einzelabrechung der Therapieleistungen, z. B.
- Erstellung eines individuellen Therapieplanes
- Physio-, Ergo- oder Logopädie etc. durch qualifiziertes Personal
- Patientenschulungen
3. Chefarztbehandlung
Die Honorare für die Chefarztbehandlung werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils geltenden Fassung direkt durch unseren liquidationsberechtigten Arzt mit Ihnen abgerechnet.
4. Medikamente
Die Kosten für Medikamente, die Sie während Ihres Aufenthaltes bei uns benötigen, werden separat in Rechnung gestellt.
B) Preise (Stand: 11/2009)
Pflegesatz für allgemeine Klinikleistungen :
| Orthopädie: |
118,00 Euro / Pflegetag |
| Neurologie Phase B: |
450,00 Euro / Pflegetag |
Schwer-Schädel-Hirn-Verletzte, Querschnittgesgelähmte, Apalliker: |
306,00 Euro / Pflegetag |
| Neurologie Phase C: |
223,00 Euro / Pflegetag |
| Neurologie Phase D: |
158,00 Euro / Pflegetag |
Die Therapien, die Chefarztbehandlung und die Medikamente werden je nach Aufwand einzeln abgerechnet.
Tragen Sie die entstehenden Kosten des Klinikaufenthaltes selbst, bitten wir Sie um einen angemessenen Vorschuss.
Als Zusatzleistung möchten wir Ihnen auch unser Komfortpaket anbieten. Bitte klicken Sie hier.
C) Weiterführende Informationen
Ansprechpartner Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen und Beratungsbedarf zur Verfügung. Sie können über die unten angegebene Telefonnummer oder per E-Mail direkten Kontakt mit uns aufnehmen.
Sprechen Sie uns an - wir sind gerne für Sie da!
Chefarztsekretariat Orthopädie: Brigitte Zurheide-Moll, bzurheide-moll@dbkg.de Tel.: (0 22 93) 9 20-6 03
Chefarztsekretariat Neurologie: Marion Birkholz, mbirkholz@dbkg.de Tel.: (0 22 93) 9 20-6 05
Steuerliche Absetzbarkeit von Kur bzw. Rehabilitationsleistung
Sowohl die Kosten einer Kur bzw. Rehabilitationsleistung als auch andere Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden!
Wenn eine Kur/ Rehabilitationsleistung
- zur Heilung bzw. Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist,
- eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint und
- die Kur unter ärztlicher Überwachung stattfindet
können Ihre Aufwendungen steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden. Um diesen Nachweis zu erbringen, wenden Sie sich bitte vor Antritt der Maßnahme an einen Amtsarzt, der Ihnen ein entsprechendes Attest ausstellt. Den Amtsarzt finden Sie in Ihrem Gesundheitsamt. Gegebenenfalls reicht auch eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die Bezuschussung der Kurbehandlung und Arztkosten aus. Sprechen Sie in diesem Fall bitte Ihr zuständiges Finanzamt an.
Wenn Sie weiterführende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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