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Komfortpaket


Komfortpaket

Herzlich willkommen!

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für ein Komfortpaket der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik interessieren. Da wir Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten möchten, bieten wir Ihnen als gesetzlich krankenversichertem Patienten Komfortpakete als gesonderte Leistung an. Diese sind selbstkostenpflichtig. 

Diese Kosten übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) nicht. Evtl. haben Sie jedoch eine Zusatzversicherung über eine Private Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen. Bitte überprüfen Sie als zusatzversicherter Patient im Vorhinein Ihren Versicherungsschutz und klären Sie alle Fragen zur Kostenübernahme und möglicher Selbstbehalte bereits im Vorfeld der Aufnahme mit Ihrer PKV. Nur so ist sichergestellt, dass die Kosten Ihres Klinikaufenthalts auch voll übernommen werden.

Detaillierte Informationen zu den Leistungsinhalten der Komfortpakete finden Sie hier.

Ansprechpartner

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen und Beratungsbedarf zur Verfügung. Sie können direkten Kontakt entweder über die unten angegebenen Telefonnummern oder per E-Mail aufnehmen.

Sprechen Sie uns an - wir sind gerne für Sie da!

Aufnahmesekretariat: 
aufnahme.rhein-sieg-klinik@dbkg.de  
Tel.: (0 22 93) 9 20-6 78 / -6 77

Steuerliche Absetzbarkeit von Kur bzw. Rehabilitationsleistung

Sowohl die Kosten einer Kur bzw. Rehabilitationsleistung als auch andere Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden!

Wenn eine Kur/ Rehabilitationsleistung 

  • zur Heilung bzw. Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist, 
  • eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint und 
  • die Kur unter ärztlicher Überwachung stattfindet

können die von Ihnen getätigten Aufwendungen steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden.

Um diesen Nachweis zu erbringen, wenden Sie sich bitte vor Ihrem Aufenthalt bei uns an einen Amtsarzt, der Ihnen ein entsprechendes Attest ausstellt. Den Amtsarzt finden Sie in Ihrem Gesundheitsamt. Gegebenenfalls reicht auch eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die Bezuschussung der Kurbehandlung und Arztkosten aus. Sprechen Sie in diesem Fall bitte Ihr zuständiges Finanzamt an.

Wenn Sie weiterführende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

  Chefarztbehandlung für gesetzlich Vers.
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